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Titec Messtechnik und Sensorik

Allgemeine Geschäftsbedingungen 143Telefon: + 49 771 15 89 30 - 0 • info@titec-gmbh.de • www.titec-gmbh.de ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 143 V. Lieferung, Warenverfügbarkeit 1. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung aller technischen Detailfragen. 2. Teillieferungen sind zulässig. 3. Bei Bestellungen gegen Vorkasse wird die Ware erst nach vollständigem Geldeingang bei TiTEC® ausgeliefert und TiTEC® ni mmt keine Reservierung der bestellten Ware bis zum Zahlungseingang vor. Falls die Ware zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zwischenzeitlich ausverkauft ist und ggf. erst neu beschafft werden muss, wird TiTEC® den Kunden umgehend hierüber informieren. 4. Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unabwendbarer Ereignisse, insbesondere bei Streiks jeglicher Art und bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, auch wenn diese Ereignisse erst während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. TiTEC® wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren. 5. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, so trägt der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft. 6. Wird die Ware des Kunden von diesem abgeholt oder diesem zugesandt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Als Abholung durch den Kunden gilt es auch, wenn der Kunde uns als Frachtführer beauftragt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden oder Abnehmer auf den Kunden über. VII. Gewährleistung 1. Eine Garantie oder Zusicherung für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit unserer Ware übernehmen wir nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall, nicht aber auf Grund des Inhaltes von Prospekten, Produktbeschreibungen, technischen Daten und anderen Drucksachen und Informationen. 2. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Ware im Hinblick auf eine Verwendbarkeit, Brauchbarkeit, Belastbarkeit, Lager- oder Transportierfähigkeit, die nicht allgemein üblich oder uns nicht bekannt ist. Eine Gewährleistung kann deshalb nur übernommen werden, wenn ein Mangel trotz besti mmungsgemäßer, geeigneter und ordnungsgemäßer Verwendung, Lagerung oder Transportierung der Ware aufgetreten ist. Bei zum Einbau besti mmter Ware ist darüber hinaus erforderlich, dass der Kunde diese für den jeweiligen Einsatz- und Verwendungszweck in tauglicher Weise beanstandungsfrei erprobt hat. Für das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ziffer trägt der Kunde die Beweislast. 3. Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Mängel (z. B. Mangelhaftigkeit der Ware, Transportschäden, Identiät und Menge der Ware) zu untersuchen. Erkennbare Mängel oder eine mangelhafte Montageanleitung hat der Kunde unverzüglich – d.h. im Regelfall binnen 10 Tagen – nach dem die Ware in seine Verfügungsgewalt gelangt ist zu rügen. Nicht erkennbare Mängel hat der Kunde unverzüglich – d.h. im Regelfall binnen 10 Tagen – nach Kenntnis von der Mangelhaftigkeit zu rügen. Die Mängelanzeige hat uns gegenüber und schriftlich zu erfolgen. Bei nicht form- oder fristgerechter Mängelanzeige gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 377 HGB. 4. Ist die Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften oder tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, bezüglich dessen ein Gewährleistungsanspruch des Kundes nicht ausgeschlossen ist, behalten wir uns das Recht vor, nach unserer Wahl eine mangelfreie Sache zu liefern oder den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Solange die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist, hat der Kunde kein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Nachbesserung gilt frühestens dann als fehlgeschlagen, wenn sie trotz zweier Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen ist. Warenrücksendungen müssen vor der Rücksendung mit uns abgesti mmt und von uns freigegeben werden. Schlägt die Nachbesserungfehlt, kann der Kunde nach seiner Wahl zurücktreten oder mindern. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 10 Tagen an TiTEC® auf Kosten von TiTEC® zurückzusenden. 5. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch beginnt die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen, bei dieser hat es vielmehr auch für die Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten sein Bewenden. 6. Bei einer - auch nur versuchten - Nachbesserung der Ware, die durch Dritte oder den Kunde oder Abnehmer ohne unsere schriftliche Zusti mmung ausgeführt wird, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Dies gilt nicht, wenn der Kunde beweist, dass ein Mangel der Ware nicht auf das vorgenannte Verhalten zurückzuführen ist. 7. Eine weitergehende Sachmangelhaftung für Neuware ist soweit rechtlich möglich ausgeschlossen. Der Verkauf von gebrauchten beweglichen Liefergegenständen erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. 8. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Waren an den Kunde oder mit dem Zeitpunkt der Auslieferungsmöglichkeit, wenn sich die Auslieferung aus einem im Risikobereich des Kundes liegenden Grund verzögert. VIII. Bilddarstellung Die Bilder die zur Beschreibung der Ware verwendet werden, sind Beispielfotos. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel natur- und maßstabsgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. Es können insbesondere Farben und Größen vom Original abweichend dargestellt sein. Maßgeblich ist die Beschreibung des jeweiligen Artikels. Darüber hinaus bleiben Änderungen aufgrund technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten. IX. Haftung Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere Schadens- und Aufwendungs- ersatzansprüche – sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch stets auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. X. Schlussbestimmungen 1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen TiTEC® und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von TiTEC®. Uns steht es frei, am Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Entsprechendes gilt soweit rechtlich möglich für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S. von § 14 BGB handelt. 3. Wir sind lediglich verpflichtet, die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Eine darüber hinaus gehende Haftung von TiTEC® ist ausdrücklich ausgeschlossen. 4. Die für die Abwicklung des Geschäftsverhältnisses erforderlichen Daten werden von uns in unseren Datenverarbeitungsanlagen unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes gespeichert. 5. Sollte eine der vorstehenden Besti mmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Besti mmungen bzw. des übrigen Teils der einzelnen Besti mmung hiervon unberührt. Bräunlingen, den 01.12.2014 TiTEC® GmbH (Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 2014 TiTEC® Temperaturmesstechnik GmbH) R Telefon: + 49 (0) 771 15 89 30 - 0 • info@titec-gmbh.de • www.titec-gmbh.de 143Telefon: + 49771158930 - 0 • info@titec-gmbh.de • www.titec-gmbh.de Telefon: + 49 (0) 771158930 - 0 • info@titec-gmbh.de • www.titec-gmbh.de

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