Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma TiTEC® Temperaturmesstechnik GmbH (AG Freiburg; HRB 611848) – nachfolgend „TiTEC“ genannt – und Unternehmern – nachfolgend „Kunden“ genannt – gelten stets die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

3. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Für den Fall, dass der Kunde seiner Bestellung abweichende Bedingungen zugrundelegt, nehmen wir seine Bestellung nur unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Insbesondere liefern wir die bestellte Ware an den Kunde ausnahmslos unter Zugrundelegung unserer Bestimmungen über den erweiterten Eigentumsvorbehalt, allein nach deren Maßgabe wir unserer Eigentumverschaffungspflicht nachkommen.

II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind stets in vollem Umfang freibleibend. Eine Bestellung des Kunden ist bindend und gilt von uns dann als angenommen, nachdem wir sie schriftlich bestätigt
oder ausgeführt haben. Verbindlich ist allein der Text unserer Auftragsbestätigung. Alle Vereinbarungen, Erklärungen und sonstigen Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift oderTextform.

2. Die unserem Angebot beigefügten Unterlagen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Muster etc. sind nur annäherungsweise maßgebend, sofern sich aus dem Angebot nichts Gegenteiliges ergibt. Änderungen der Konstruktion, der Auslegung, der Werkstoffwahl und der Fabrikation bleiben auch nach Absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorbehalten, solange dadurch nicht der Preis und/oder die wesentlichen Funktionsdaten oder die Lieferzeit verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist.

III. Zahlungsmodalitäten
1. Unsere Preise verstehen sich rein netto ab unserem Werk oder ab dem jeweiligen Auslieferungslager zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, ausschließlich Verpackung und Versand. Auf Wunsch veranlassen wir den Versand auf Rechnung des Kunden. Bei einem Nettogesamtwert von nicht mehr als 100,00 EUR behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlages in Höhe von 20,00 EUR vor.

2. Unsere Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung maßgebenden Kostenfaktoren. Ändern sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware wesentlich, ohne dass dies für uns vorhersehbar war, so behalten wir uns das Recht vor, den Preis in angemessenem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten zu ändern.

3. Sofern der Kunde uns mit dem Versand beauftragt und nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Auswahl des Transportmittels und Transportweges einschließlich
der hiermit verbundenen Versandkosten durch TiTEC nach billigem Ermessen. Eine Versicherung des Transports erfolgt nur, falls dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Bei geschlossener Warenabnahme und einem bestimmten Mindestbestellwert liefern wir innerhalb Deutschlands nach gesonderter Vereinbarung im Rahmen der Auftragsbestätigung versandkostenfrei.

5. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall die Ware nur gegen Vorauskasse oder angemessene Sicherheitsleistung an den Kunden auszuliefern; der Kunde wird hierüber vor der Auslieferung der Ware informiert. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass auf Grund von Tatsachen, die TiTEC erst nach Vertragsschluss bekannt werden, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Leistet der Kunde trotz Fristsetzung unter Androhung, Leistungen an den Kunden nach Ablauf der Frist abzulehnen, weder Vorkasse noch Sicherheit oder verweigert er sie endgültig, so kann der TiTEC vom Vertrag zurücktreten.

6. Ohne besondere Vereinbarung ist die Zahlung sofort bei Lieferung oder Bereitstellung der Ware und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei unserer Bankverbindung zu leisten. Rabattund Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet; sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

7. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Er kommt darüber hinaus ohne weiteres in Verzug, wenn er nach Erhalt der Ware nicht innerhalb von 30 Tagen leistet. Räumen wir im Einzelfall aufgrund einer ausdrücklich hiervon abweichenden Vereinbarung, die mindestens der Textform bedarf, ein anderweitiges Zahlungsziel ein, dann kommt der Kunde in Verzug, wenn er nicht bis zum Ablauf dieses Zahlungsziels Zahlung leistet. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ohne dass es weiterer Mahnung bedarf.

8. Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen. Wir sind berechtigt, anstelle dieses Zinssatzes höhere Zinsen in Höhe der von unserer Bank für Kontoüberziehungskredite berechneten Zinsen einschließlich Überziehungsprovision zu fordern, wenn wir während des Zahlungsverzugs des Kundes mit Bankkredit in Höhe mindestens unserer jeweiligen Entgeltforderung arbeiten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens unsererseits wird dadurch nicht ausgeschlossen.

9. Jeder Zahlungsverzug, auch ein solcher aus früheren Aufträgen, berechtigt uns, vom Vertrag
ohne Abmahnung oder Fristsetzung zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.